Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
per 01.01.2022
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Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der wagnercommunications – agentur für kreatives marketing (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden) sowie Auftragnehmern (Lieferanten). Sie definieren die Grundlagen der Zusammenarbeit sowie die daraus entstehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge sowie sämtlicher Geschäftsbeziehungen der Agentur. Mit der Annahme eines Angebotes, der Auftragserteilung oder der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur gelten diese AGB als anerkannt und verbindlich.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der rechtsgültigen Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien.
Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur mit Erbringung der jeweiligen Leistung. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres zukünftigen Aufwands Akontozahlungen zu verlangen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere Sammel- und Nebenkosten, auftragsgebundene Barauslagen, Beratungen, Korrespondenzen, administrative Arbeiten sowie textliche, grafische oder technische Arbeiten. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Überschreiten tatsächliche Kosten bei einem Pauschalpreis die veranschlagten Kosten um mehr als 35 %, informiert die Agentur den Kunden hierüber. Zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Stundentarif von CHF 190.– in Rechnung gestellt und klar ausgewiesen.
Alle Rechnungen sind innert 5 Arbeitstagen nach Rechnungslegung vollständig zu bezahlen. Erst nach vollständiger Bezahlung werden Nutzungsrechte und Copyright freigegeben. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 50.– zu erheben und nach erfolgloser Mahnung die Forderung an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
Für Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen oder während der Ausführung zurückgezogen werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung, die den effektiven Aufwand vollumfänglich deckt. Mit Zahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde weder das Copyright noch das Urheberrecht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen, gesonderten Regelung und Abgeltung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur auf allen Publikationen (print und digital) als Urheber zu benennen (Vermerk wagner.li). Dies gilt auch über das Auftragsverhältnis hinaus. Änderungen oder Weitergaben der Arbeiten durch Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, hat er die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu vergüten und sämtliche nachweisbaren Nebenkosten zu ersetzen. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit und trifft die Agentur hieran kein Verschulden, ist sie berechtigt, zusätzlich 35 % des Honorars für den entfallenen Auftragsteil zu fordern. Vorbehalten bleibt der Nachweis eines höheren Erwerbsausfalls.
Jahresverträge im Bereich Webcontrolling verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Webseiten-Controlling, Wartung | Haftungsbeschränkung
Verträge zum Webseiten-Controlling kommen bei der Annahme des Angebotes und Bezahlung der ersten Rechnung zu Stande. Das Controlling wird durch die Agentur ausgeführt und umfasst die technische Wartungs- und Kontrollleistungen für die Webseite/n des Auftraggebers. Die Leistungen umfassen die Kontrolle des Backendbereichs, regelmässige Datensicherungen und Systemrevisionen, mindestens zwei vollständige Sicherungen der Webseite pro Kalenderjahr sowie die laufende Aktualisierung des Original-Themes und der installierten Plug-ins.
Das Webseiten-Controlling gilt als begonnen, sobald das entsprechende Webprojekt auf den ManageWP-Server der Agentur integriert und in das Wartungssystem der Agentur aufgenommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vorliegenden Bestimmungen als vereinbart, sofern der Auftraggeber die Leistung in Anspruch nimmt.
Der Preis für das Webseiten-Controlling beträgt CHF 2’500.– pro Webseite/Sprachwechsel und Jahr, exklusive separater Installationen und allfälliger zusätzlichen Administration- und Technikarbeiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich. Rechnungen sind innert 10 Arbeitstagen ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 100.– zu erheben. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Wartungsleistungen auszusetzen sowie die betroffene Webseite bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen vorübergehend zu deaktivieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Betrieb seiner Webseite eine angemessene Cyber- bzw. IT-Versicherung abzuschliessen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrüche, die infolge von Cyberangriffen, Hackerangriffen, Malware, Sicherheitslücken in Drittsoftware oder sonstigen externen Eingriffen entstehen. Das Webseiten-Controlling stellt eine technische Wartungsleistung dar. Eine Gewährleistung für die vollständige Sicherheit, ständige Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Webseite wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle von der Agentur im Rahmen eines Auftrages erstellten konzeptionellen, grafischen, textlichen und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei der Agentur.
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten im vertraglich vereinbarten Umfang. Weitergehende Nutzungen, insbesondere Bearbeitungen, Weiterentwicklungen oder die Weitergabe an Dritte, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
An nicht ausgeführten oder nicht vollständig bezahlten Arbeiten werden keinerlei Nutzungsrechte übertragen. Sämtliche im Rahmen von Präsentationen übergebenen Unterlagen, Konzepte, Entwürfe und Dokumentationen bleiben Eigentum der Agentur und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Kennzeichnung | Auszeichnung Urheberrecht
Die Agentur ist berechtigt, als Urheberin der von ihr erstellten Werke genannt zu werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur in angemessener Form als Urheberin zu kennzeichnen, insbesondere bei digitalen Produkten und Webseiten (z. B. durch Nennung im Impressum oder im Footer). Diese Urheberbenennung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
Eine Entfernung oder Veränderung dieser Kennzeichnung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten, Projekte und Konzepte unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden und zu publizieren, insbesondere für Eigenwerbung, Portfoliozwecke sowie in Print- und Online-Medien. Dem Auftraggeber steht hierfür kein Entgeltanspruch zu.
Genehmigung | GzD | GzA
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der wagnercommunications sind vom Kunden zu überprüfen und binnen der vereinbarten Frist freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die wagnercommunications veranlasst eine externe rechtliche Prüfung in Bezug auf das Urheberrecht und auf allfällige Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Lösungen nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Nach Erfüllung des Kundenbriefings durch die Agentur und bei Vorlage eines „Gut zur Ausführung“ und/oder „Gute zum Druck“ wird die Rechnung binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde den Auftrag effektiv durch einen weiteren Lieferanten ausführen lässt oder nicht. Der Auftrag gilt in diesem Falle als erfüllt. Alle weiteren Aufwendungen werden als Autorenkorrekturen (AK) mit separater Rechnung fakturiert und zur Zahlung fällig.
Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Auftragnehmer (die Agentur fungiert lediglich als Vermittlerin) entbinden die wagnercommunications in jedem Fall von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.
Zahlung | Eigentumsvorbehalt
Rechnungen der wagnercommunications sind netto zahlbar bei Erhalt, spätestens jedoch innert 5 Arbeitstagen nach Rechnungseingang. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 15 % p. a. geschuldet.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag bleiben alle gelieferten Waren, Konzepte, Daten, Werke sowie sämtliche daran eingeräumten Nutzungsrechte Eigentum der Agentur. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Arbeiten ist vor vollständiger Bezahlung nicht gestattet.
Teilzahlungen oder Akontozahlungen gelten ausdrücklich als Anerkennung der entsprechenden Forderung und der zugrunde liegenden Rechnungsstellung.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Auftraggeber hat allfällige Beanstandungen oder Mängel spätestens innert drei Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Bei rechtzeitig und berechtigt erhobenen Beanstandungen steht der Agentur ausschliesslich das Recht zu, die beanstandete Leistung innert angemessener Frist zu verbessern oder nachzubessern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Jegliche Haftung der Agentur für direkte oder indirekte Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Datenverluste oder Schäden aus Verzögerungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
Der Auftraggeber hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Aufbewahrungspflicht
Die Agentur ist verpflichtet, Erhebungsunterlagen ein Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Produktes aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen worden ist.
Haftung
Regressansprüche gegen die Agentur aufgrund empfohlener Marketing- und Kommunikationsmassnahmen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Entsteht der wagnercommunications einen finanziellen Schaden oder sonstige Nachteile, so ist der Kunde verpflichtet, gebührenden Schadenersatz zu leisten.
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Verträge, welche auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden und periodisch zu erbringende Leistungen (Grundbetreuungsmandate) zum Gegenstand haben, können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Mahnung seit mehr als vier Wochen in nachweisbarem Verzug mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist.
Jahresverträge im Bereich Webseiten-Controlling verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt werden.
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche durch die Agentur erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übergabe von Daten, Systemzugängen sowie administrativen oder technischen Arbeiten zur Vertragsabwicklung zum jeweils gültigen Stundensatz der Agentur zu vergüten.
Die Herausgabe von Daten, Dateien oder Zugangsinformationen erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Mit der Datenübergabe werden dem Auftraggeber ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei der Agentur.
Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand
Zum gemeinsamen Gerichtsstandort zur Klärung aller mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten zwischen Agentur und Kunden wird Vaduz erklärt. Die Agentur ist ebenfalls berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht aufzurufen.
Schlussbestimmungen
Die Parteien erklären die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» der wagnercommunications ausdrücklich zum Bestandteil der Auftragsvereinbarung und jeglicher Auftragsformen. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Abmachungen den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» AGBs vor.
Vaduz, Januar 2022
datenschutzerklärung 2022
Dieser Abschnitt beinhaltet die Datenschutzerklärung der wagnercommunications gmbh in Liechtenstein – im nachfolgenden Dokument jeweils als Agentur bezeichnet. Sie erklärt, wie Daten der wagnercommunications sachgemäss und nach geltendem Schweizer-, Liechtensteiner- und EU-Recht behandelt werden.
Anwendbarkeit und aktuelle Fassung
Diese Erklärung betrifft Daten der wagnercommunications, die in der Zusammenarbeit an die Agentur übergegeben werden oder bei der Agentur für den Kunden entstehen. Diese Erklärung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wagnercommunications gmbh und wird fortlaufend den gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Die neueste und aktuell gültige Version kann jederzeit auf www.wagner.li/agbs eingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.
Art. 1 | Präambel
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie insbesondere der Anschrift, des Namens, der E-Mail-Adressen, der Telefonnummer oder sonstigen Kontaktdaten, Fotos, Videoaufzeichnungen und Stimmaufzeichnungen einer betroffenen Person, erfolgt immer im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. mit den spezifisch in Liechtenstein und der Schweiz geltenden Datenschutzvorschriften. Vorliegende Datenschutzerklärung dient der Information über die Art, den Zweck, sowie den Umfang der von wagnercommunications erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Zudem dient diese Datenschutzerklärung der Aufklärung über die Rechte, welche den betroffenen Personen (im Sinne der DSGVO und des Datenschutzgesetzes DSG) zustehen. Im Einklang mit diesen Vorschriften bestellt die Agentur einen Datenschutzbeauftragten, welcher die primäre Anspruchsperson von wagnercommunications in Datenschutzbelangen ist. Die Agentur speichert und verwendet personenbezogenen Daten nur für die Bearbeitung von Aufträgen und für die Kontaktaufnahme. Die eingegebenen Daten von Nutzern werden nur so lange gespeichert, wie sie für den vorgesehenen Zweck (inkl. Aufbewahrungspflicht) benötigt werden. Danach werden sie gelöscht.
Art. 2 | Anschriften Verantwortliche | Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sowie sonstiger Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter:
wagnercommunications gmbh, agentur für kreatives marketing, landstrasse 38, FL-9490 Vaduz
Tel. +423 392 33 22. agentur@wagner.li I www.wagner.li
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen:
wagnercommunications gmbh, agentur für kreatives marketing, landstrasse 38, FL-9490 Vaduz
Christina Wagner I Tel. +423 392 33 22. agentur@wagner.li I www.wagner.li
Anschrift der Aufsichtsbehörde (Datenschutzstelle) / Datenschutzbeauftragter Liechtenstein:
Datenschutzstelle (DSS) Städtle 38, Postfach 684, 9490 Vaduz, www.datenschutzstelle.li
Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen Regierungsgebäude 9001 St.Gallen, www.datenschutz.sg.ch
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an den Datenschutzbeauftragten der wagnercommunications wenden.
Art. 3 | Keine Weitergabe Ihrer Daten
Wir geben personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Diese Daten werden lediglich für die Bearbeitung von Aufträgen an die beteiligten Dienstleistungspartner (z.B. Druckereien, Buchhalter, Werbemittelproduzenten etc.) weitergeleitet. In diesen Fällen erfolgt die Übermittlung gemäss den unionsrechtlichen und nationalgesetzlichen Vorschriften. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich auf das erforderliche Minimum.
Art. 4 | Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Löschung
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben besteht ein Recht auf Bestätigung, Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Löschung („Recht auf Vergessen werden“), Datenübertragbarkeit und ein Recht auf Widerspruch der verarbeiteten Daten. Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung. Sofern einer Löschung gesetzliche, vertragliche oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzlich verankerte Gründe entgegenstehen, kann anstelle einer Löschung nur eine Sperrung der Daten erfolgen.
Art. 5 | Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemässig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Art. 6 | Datensicherheit
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen und / oder von uns erstellten Webseiten).
Art. 7 | Data Breach Notification
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet wagnercommunications unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzstelle), es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
In begründeten Fällen kann die Meldung auch erst nach 72 Stunden erfolgen. Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt die wagnercommunications die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.
Art. 8 | Profiling
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichtet wagnercommunications auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Art 9 | Kundendaten
Alle dem Datenschutz unterstehenden Daten auf unseren Servern (Websites etc.), online und in der Cloud, könnten persönliche Daten enthalten und unterstehen so unter Umständen dem Datenschutz und der DSGVO. wagnercommunications behandelt alle diese Daten vertraulich und stellt sicher, dass alle Prozesse die geltenden Bestimmungen einhalten.
Art 10 | Pflichten unserer Kunden
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Kunden für die eigene Einhaltung der Datenschutzbestimmungen eigenständig verantwortlich sind. Dies beinhaltet Aspekte wie: Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des eigenen Landes und der DSGVO, die Einhaltung der Deklarationspflichten im Vertragswesen und in den Onlineangeboten, die Sicherstellung der Governance bei eigenen Prozessen – sowohl online und offline, die Sicherstellung der Governance bei Lieferanten und Sublieferanten sowie die Anpassung der AGB‘s im Zusammenhang mit den Datenschutzbestimmungen.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig und abschliessend.
Version und Veröffentlichung. Version 2022. Gültig ab 2022-01-20.