unsere allgemeinen geschäftsbedingungen (agb)
per 01.01.2022
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Datenschutzerklärung für Stellenbewerber
Datenschutzerklärung für Webseitenbesucher
Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen der wagnercommunications (nachfolgend Agentur genannt) zu ihren Auftraggebern (Kunden) und ihren Auftragnehmern (Lieferanten). Im Weiteren beschreiben und regeln sie die Form der Zusammenarbeit und die daraus resultierenden gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Sämtliche Rechtsgeschäfte der Agentur werden hiermit ausschliesslich geregelt. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» – nachfolgend AGB genannt – abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der rechtsgültigen Gegenzeichnung beider Vertragspartner. Die AGB sind integrierender Bestandteil jeglicher Auftragsleistungen.
Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres zukünftigen Aufwandes eine Akontozahlung zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur (Sammel- und Nebenkosten genannt) sowie für alle auftragsgebundenen Barauslagen und zusätzliche Aufwendungen; Beratungen, Administration, textliche und grafische Leistungen betreffend.
Alle Kostenvoranschläge der wagnercommunications sind unverbindlich. Wenn die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent übersteigen, ist die Agentur verpflichtet, den Kunden auf diese Budgeterweiterung schriftlich aufmerksam zu machen. Die Kostenüberschreitung gilt dann als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei (3) Tagen nach Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der wagnercommunications eine angemessene Vergütung. Diese hat den effektiven Aufwand vollumfänglich zu decken. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde nur das Copyright, bzw. die Nutzungsrechte, nicht aber die Urheberrechte. Es sei denn, es wurde eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung und Abgeltung des Urheberrechtes vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich – ohne gegenteilige Vereinbarung – die Agentur zum Schutz der Urheberrechte (Vermerk wagner.li) auf allen Publikationen (print und digital) zu benennen und als Urheber – auch über das Auftragsverhältnis hinaus – auszuzeichnen.
Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, hat er der Agentur das Honorar für die bis zum Widerruf gemäss Vertrag erbrachten Leistungen zu bezahlen und ihr alle bis dahin entstandenen, nachweisbaren Nebenkosten zu ersetzen. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit und trifft die Agentur am Widerruf kein Verschulden, ist sie berechtigt, nebst ihrem Honorar für die gemäss Vertrag erbrachten Leistungen einen Zuschlag von 30 % des Honorars für den entzogenen Auftragsteil zu fordern. Vorbehalten bleibt der Nachweis eines grösseren Erwerbsausfallschadens durch die Agentur. Jahresverträge im Bereich Webcontrolling verlängern sich automatisch um ein Jahr. Es sei denn, dass sie 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
Präsentationen | Wettbewerbe
Für Wettbewerbe (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: mind. 20 % des erwarteten Auftragsvolumens). Dieses Honorar deckt zumindest anteilsmässig den Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der Agentur. Die Unterlagen sind vollständig zurückzugeben.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, werden alle grafischen und inhaltlichen – konzeptionellen und sprachlichen – Werke von der Agentur nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung an den Auftraggeber abgetreten. Sämtliche Rechte an den Arbeiten bleiben bei der Agentur. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten und ist verpflichtet alle Präsentationen und Schriftstücke zurückzugeben.
Kennzeichnung | Auszeichnung Urheberrecht
Mit Bezahlung der Rechnung geht das Copyright bei Bezahlung der Rechnung an den Kunden über. Das Urheberrecht und damit die Nennung der Agentur im Impressum ist bei laufender Zusammenarbeit wirksam und bleibt unbefristet auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen. Bei Verletzung kann dies eingefordert, abgegolten und/oder geahndet werden. Dem Kunden steht dafür kein Entgeltanspruch zu. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu erwähnen und die Arbeiten und Konzepte als Referenzobjekte zu publizieren.
Genehmigung | GzD | GzA
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der wagnercommunications sind vom Kunden zu überprüfen und binnen der vereinbarten Frist freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die wagnercommunications veranlasst eine externe rechtliche Prüfung in Bezug auf das Urheberrecht und auf allfällige Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Lösungen nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Nach Erfüllung des Kundenbriefings durch die Agentur und bei Vorlage eines „Gut zur Ausführung“ und/oder „Gute zum Druck“ wird die Rechnung binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde den Auftrag effektiv durch einen weiteren Lieferanten ausführen lässt oder nicht. Der Auftrag gilt in diesem Falle als erfüllt. Alle weiteren Aufwendungen werden als Autorenkorrekturen (AK) mit separater Rechnung fakturiert und zur Zahlung fällig.
Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Auftragnehmer (die Agentur fungiert lediglich als Vermittlerin) entbinden die wagnercommunications in jedem Fall von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.
Zahlung | Eigentumsvorbehalt
Rechnungen der wagnercommunications sind netto zahlbar bei Erhalt; spätestens aber innert 10 Tagen nach Rechnungseingang. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent als vereinbart. Gelieferte Waren und Nutzungsrechte aller Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur und dürfen weder genutzt noch publiziert werden. Die Zahlung der ersten Teilrechnung gilt im Falle einer zukünftigen Rechtsstreitigkeit als Rechnungsöffnungstitel.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen und entsprechend nachweisbar sind.
Aufbewahrungspflicht
Die Agentur ist verpflichtet, Erhebungsunterlagen ein Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Produktes aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen worden ist.
Haftung
Regressansprüche gegen die Agentur aufgrund empfohlener Marketing- und Kommunikationsmassnahmen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Entsteht der wagnercommunications einen finanziellen Schaden oder sonstige Nachteile, so ist der Kunde verpflichtet, gebührenden Schadenersatz zu leisten.
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Bei Verträgen, welche auf eine gewisse Dauer (Grundbetreuungsmandat) abgeschlossen sind und periodisch zu erbringende Leistungen zum Inhalt haben, haben sowohl der Auftraggeber als auch die Agentur das Recht, den Vertrag – wenn vertraglich zwischen den Parteien nichts anderes geregelt ist – jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zu kündigen. Der Vertrag kann im Übrigen mit sofortiger Wirkung jederzeit gekündigt werden, wenn eine Partei mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nachweisbar seit vier Wochen in Verzug ist. Jahresverträge zum Controlling der Webseiten verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, dass sie 3 Monate im voraus in schriftlicher Form gekündigt werden. Im Falle einer Vertragsbeendigung sind der Agentur alle Aufwendungen zur Übergabe von Daten und administrative Dienstleistungen im üblichen Stundensatz zu endgelten. Erst nach Bezahlung dieser Kosten, sind die Daten für das vollständige Nutzungsrecht freigegeben. Das Urheberrecht bleibt der Agentur vorbehalten.
Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand
Zum gemeinsamen Gerichtsstandort zur Klärung aller mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten zwischen Agentur und Kunden wird Vaduz erklärt. Die Agentur ist ebenfalls berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht aufzurufen.
Schlussbestimmungen
Die Parteien erklären die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» der wagnercommunications ausdrücklich zum Bestandteil der Auftragsvereinbarung und jeglicher Auftragsformen. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Abmachungen den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» AGBs vor.
Vaduz, Januar 2022
datenschutzerklärung 2022
Dieser Abschnitt beinhaltet die Datenschutzerklärung der wagnercommunications gmbh in Liechtenstein – im nachfolgenden Dokument jeweils als Agentur bezeichnet. Sie erklärt, wie Daten der wagnercommunications sachgemäss und nach geltendem Schweizer-, Liechtensteiner- und EU-Recht behandelt werden.
Anwendbarkeit und aktuelle Fassung
Diese Erklärung betrifft Daten der wagnercommunications, die in der Zusammenarbeit an die Agentur übergegeben werden oder bei der Agentur für den Kunden entstehen. Diese Erklärung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wagnercommunications gmbh und wird fortlaufend den gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Die neueste und aktuell gültige Version kann jederzeit auf www.wagner.li/agbs eingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.
Art. 1 | Präambel
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie insbesondere der Anschrift, des Namens, der E-Mail-Adressen, der Telefonnummer oder sonstigen Kontaktdaten, Fotos, Videoaufzeichnungen und Stimmaufzeichnungen einer betroffenen Person, erfolgt immer im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. mit den spezifisch in Liechtenstein und der Schweiz geltenden Datenschutzvorschriften. Vorliegende Datenschutzerklärung dient der Information über die Art, den Zweck, sowie den Umfang der von wagnercommunications erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Zudem dient diese Datenschutzerklärung der Aufklärung über die Rechte, welche den betroffenen Personen (im Sinne der DSGVO und des Datenschutzgesetzes DSG) zustehen. Im Einklang mit diesen Vorschriften bestellt die Agentur einen Datenschutzbeauftragten, welcher die primäre Anspruchsperson von wagnercommunications in Datenschutzbelangen ist. Die Agentur speichert und verwendet personenbezogenen Daten nur für die Bearbeitung von Aufträgen und für die Kontaktaufnahme. Die eingegebenen Daten von Nutzern werden nur so lange gespeichert, wie sie für den vorgesehenen Zweck (inkl. Aufbewahrungspflicht) benötigt werden. Danach werden sie gelöscht.
Art. 2 | Anschriften Verantwortliche | Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sowie sonstiger Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter:
wagnercommunications gmbh, agentur für kreatives marketing, landstrasse 38, FL-9490 Vaduz
Tel. +423 392 33 22. agentur@wagner.li I www.wagner.li
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen:
wagnercommunications gmbh, agentur für kreatives marketing, landstrasse 38, FL-9490 Vaduz
Christina Wagner I Tel. +423 392 33 22. agentur@wagner.li I www.wagner.li
Anschrift der Aufsichtsbehörde (Datenschutzstelle) / Datenschutzbeauftragter Liechtenstein:
Datenschutzstelle (DSS) Städtle 38, Postfach 684, 9490 Vaduz, www.datenschutzstelle.li
Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen Regierungsgebäude 9001 St.Gallen, www.datenschutz.sg.ch
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an den Datenschutzbeauftragten der wagnercommunications wenden.
Art. 3 | Keine Weitergabe Ihrer Daten
Wir geben personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Diese Daten werden lediglich für die Bearbeitung von Aufträgen an die beteiligten Dienstleistungspartner (z.B. Druckereien, Buchhalter, Werbemittelproduzenten etc.) weitergeleitet. In diesen Fällen erfolgt die Übermittlung gemäss den unionsrechtlichen und nationalgesetzlichen Vorschriften. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich auf das erforderliche Minimum.
Art. 4 | Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Löschung
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben besteht ein Recht auf Bestätigung, Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Löschung („Recht auf Vergessen werden“), Datenübertragbarkeit und ein Recht auf Widerspruch der verarbeiteten Daten. Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung. Sofern einer Löschung gesetzliche, vertragliche oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzlich verankerte Gründe entgegenstehen, kann anstelle einer Löschung nur eine Sperrung der Daten erfolgen.
Art. 5 | Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemässig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Art. 6 | Datensicherheit
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen und / oder von uns erstellten Webseiten).
Art. 7 | Data Breach Notification
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet wagnercommunications unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzstelle), es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
In begründeten Fällen kann die Meldung auch erst nach 72 Stunden erfolgen. Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt die wagnercommunications die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.
Art. 8 | Profiling
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichtet wagnercommunications auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Art 9 | Kundendaten
Alle dem Datenschutz unterstehenden Daten auf unseren Servern (Websites etc.), online und in der Cloud, könnten persönliche Daten enthalten und unterstehen so unter Umständen dem Datenschutz und der DSGVO. wagnercommunications behandelt alle diese Daten vertraulich und stellt sicher, dass alle Prozesse die geltenden Bestimmungen einhalten.
Art 10 | Pflichten unserer Kunden
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Kunden für die eigene Einhaltung der Datenschutzbestimmungen eigenständig verantwortlich sind. Dies beinhaltet Aspekte wie: Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des eigenen Landes und der DSGVO, die Einhaltung der Deklarationspflichten im Vertragswesen und in den Onlineangeboten, die Sicherstellung der Governance bei eigenen Prozessen – sowohl online und offline, die Sicherstellung der Governance bei Lieferanten und Sublieferanten sowie die Anpassung der AGB‘s im Zusammenhang mit den Datenschutzbestimmungen.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig und abschliessend.
Version und Veröffentlichung. Version 2022. Gültig ab 2022-01-20.